Nordseefahrschule

Unser Angebot

Es erwartet Sie:

eine rundum freundliche Atmosphäre
ein kompetentes Fahrlehrerteam
abwechslungsreiche Unterrichtsmethoden
hilfreiches PC Theorietraining
vielfältige Unterrichtsmedien
moderne, gepflegte PKWs
Automatik PKW
Quad
aktuelle Krafträder aller Klassen
Schutzkleidung von klein bis groß
speziell weitergebildete Motorradfahrlehrer, die auch gerne selber fahren

Unsere Fahrlehrer sind:

sehr sympathisch :)
verständnisvoll,
gut informiert und
pünktlich.
Sie haben gute Nerven und stets ein offenes Ohr für Dich/Sie.

Während der Fahrstunde lesen sie keine Zeitung, rauchen nicht und kaufen auch nicht ein.
Außerdem telefonieren wir nicht ohne Freisprecheinrichtung (wie so mancher Kollege!!!)

Wir führen durch:

Aufbauseminare für Fahranfänger ASF
Aufbauseminare zum Punkteabbau ASP
Kurse zur energiesparenden Fahrweise, Firmenschulung
Sicherheitstrainings für Fahrer-innen von PKW,
Rettungsfahrzeuge, Kleintransporter, Wohnmobile,
Sicherheitstraining für Motorradfahrer-innen
Motorradtouren
Referate über Neuerungen im Straßenverkehr
Trainingsstunden für Wiedereinsteigerinnen
Mobilitätsberatung " Ü 60", unser Programm für Erfahrene

Zum Team gehören:
Leitung:
Karin Hemmers - Hansen

Fahrlehrer:
Horst Hansen
Sönke Hansen
Stefan Michaelsen
Timo Schulz

Büro:
Inga Hennings

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Führerschein


  • Wie finde ich die richtige Fahrschule für mich?
    Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein? Dann können sie wichtige Tipps geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne Auskunft am Telefon und nehmen sich Zeit für eine individuelle persönliche Beratung.

  • Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
    Rechtzeitig anmelden!
    Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert normal 6 bis 8 Wochen bis zur Prüfungsgenehmigung. Diesen Antrag (Formular von der Fahrschule) darf man ½ Jahr vor erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein stellen. Die theoretische Prüfung (immer vor der praktischen Prüfung!) kann man dann ¼ Jahr und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag ablegen.
    Den Führerschein (das Dokument) bekomme ich dann zum Geburtstag oder den ersten Werktag danach.

  • Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?
    1 aktuelles Passbild
    gültigen Personalausweis oder Reisepass
    Antragsformular der ausbildenden Fahrschule mit Stempel

    • Für die Führerscheinklassen A, B, L, S und M :
      Eine Sehtest-Bescheinigung (Optiker) sowie die
      Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (4 Doppelstunden)

      Diese Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular zur Gemeinde bzw. Führerscheinstelle der Stadtverwaltung. Von hier wird dann der Antrag weiter bearbeitet und landet letztendlich mit dem Prüfauftrag beim zuständigen TÜV.

      Für uns: TÜV Nord, Gutenbergstr. 9 in 24941 Flensburg

      Der Antragsteller erhält hiervon eine Rechnung für die theoretische und praktische Prüfung, die ausbildende Fahrschule die Nachricht über den Eingang des Prüfauftrages.

  • Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
    Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( a 90 Minuten ) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
    Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, für B 2 x 90 Minuten und für A 4 x 90 Minuten.
    Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte!
    Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf diese Ausbildung beendet werden!

  • Wieviele Fahrstunden muss ich nehmen??
    Dieses kann kein Fahrlehrer vorhersagen!
    Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Eine Lerndiagrammkarte zeigt deutlich den Stand der Ausbildung auf. Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten. Hier hat der Gesetzgeber z. Bsp. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten.

  • Wie teuer wird der Führerschein?
    Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt.
    Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden.
    Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsentgelte, sondern die Endabrechnung ( was unter dem Strich steht ) macht den preiswerten Führerschein aus.

    Der „billige Jakob“ muss über seinen Preis die Terminbücher füllen, nicht über die Leistung; denn letzteres ist mühsamer.
    Der Preis spiegelt oft die Ausbildungsqualität !
  • Bedenken Sie bei der Kalkulation auch die Nebenkosten für:
    Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder erste Hilfe
    Sehtest
    Passfoto
    Antrag Gemeinde/Ordnungsamt
    Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister
    Prüfungsgebühr des TÜV für theoretische und praktische Prüfung
    Und in der Ferienfahrschule für eine eventuelle Unterkunft.

  • Was ist eine Ferienfahrschule?
    Man könnte zu dieser Form auch Kurzzeitausbildung, Kompakt- oder Intensivkurs sagen.

    Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte vorher gestellt werden und genehmigt sein. Den Zeitpunkt der Ausbildung spricht man mit uns, der Fahrschule, ab, damit hier Kapazitäten frei sind für die Ausbildung und die Prüfungsplanung durchgeführt werden kann. Dann sollte der Fahrschüler für die B – Ausbildung gerne 2½ bis 3 Wochen durchgehend Zeit – Urlaub, also Ferien haben.
    Die A – Ausbildung kann als Erweiterung in ca. 12 Tagen durchgeführt werden.

    An jedem Arbeitstag findet die Ausbildung statt: Morgens Theorie, tagsüber Fahrstunden und abends wieder Theorie, natürlich mit „Lernpausen“. Das Freizeitangebot kommt dabei nicht zu kurz!
    Diese kompakte Ausbildung wird aus unterschiedlichen Gründen bevorzugt – weil z. Bsp. unter anderem die „normale“ Ausbildung von der Anmeldung über beibringen der Anlagen und der Antragstellung bis zur Prüfung doch gerne 3–4 Monate dauert.

Ferienfahrschule

Was ist eine Ferienfahrschule?

Man könnte zu dieser Form auch Kurzzeitausbildung, Kompakt- oder Intensivkurs sagen.

Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte vorher gestellt werden und genehmigt sein. Den Zeitpunkt der Ausbildung spricht man mit uns, der Fahrschule, ab, damit hier Kapazitäten frei sind für die Ausbildung und die Prüfungsplanung durchgeführt werden kann. Dann sollte der Fahrschüler für die B – Ausbildung gerne 2½ bis 3 Wochen durchgehend Zeit – Urlaub, also Ferien haben.
Die A – Ausbildung kann als Erweiterung in ca. 12 Tagen durchgeführt werden.

An jedem Arbeitstag findet die Ausbildung statt: Morgens Theorie, tagsüber Fahrstunden und abends wieder Theorie, natürlich mit „Lernpausen“. Das Freizeitangebot kommt dabei nicht zu kurz!
Diese kompakte Ausbildung wird aus unterschiedlichen Gründen bevorzugt – weil z. Bsp. unter anderem die „normale“ Ausbildung von der Anmeldung über beibringen der Anlagen und der Antragstellung bis zur Prüfung doch gerne 3–4 Monate dauert.

Führerschein ab 17

Der Führerschein ab 17 ist wie der normale Führerschein, nur mit ein paar Einschränkungen!

- Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

- Es muss IMMER eine Begleitperson dabei sein. (Diese Personen müssen über 30 Jahre alt sein, müssen bei der Antragstellung namentlich benannt sein, müssen mindestens 5 Jahre einen gültigen Führerschein besitzen mit der Klasse B und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben)

- Noch eine Voraussetzung ist, dass keine Bedenken gegen die Fahreignung sprechen!

 

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer

- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren

- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland und Österreich

- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion

- Die zweijährige Probezeit läuft sofort

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

- Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt und man hat einen ganz normalen Führerschein.