Was ist eine Ferienfahrschule?
Man könnte zu dieser Form auch Kurzzeitausbildung, Kompakt- oder Intensivkurs sagen.
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte vorher gestellt werden und genehmigt sein. Den Zeitpunkt der Ausbildung spricht man mit uns, der Fahrschule, ab, damit hier Kapazitäten frei sind für die Ausbildung und die Prüfungsplanung durchgeführt werden kann. Dann sollte der Fahrschüler für die B – Ausbildung gerne 2½ bis 3 Wochen durchgehend Zeit – Urlaub, also Ferien haben.
Die A – Ausbildung kann als Erweiterung in ca. 12 Tagen durchgeführt werden.
An jedem Arbeitstag findet die Ausbildung statt: Morgens Theorie, tagsüber Fahrstunden und abends wieder Theorie, natürlich mit „Lernpausen“. Das Freizeitangebot kommt dabei nicht zu kurz!
Diese kompakte Ausbildung wird aus unterschiedlichen Gründen bevorzugt – weil z. Bsp. unter anderem die „normale“ Ausbildung von der Anmeldung über beibringen der Anlagen und der Antragstellung bis zur Prüfung doch gerne 3–4 Monate dauert.